Depot kündigen
Wer sein Depot kündigen möchte muss einige wichtige Aspekte berücksichtigen, die speziell die Vorgehensweise betreffen. Prinzipiell ist es nicht schwer, den Broker über ein Kündigungsschreiben von den eigenen Absichten in Kenntnis zu setzen. Gerade für die Kündigung per Post ist es aber wichtig, alle erforderlichen und relevanten Angaben zu tätigen.
Rechtlich vorgesehen sind lediglich Depotkündigungen über bereitgestellte Formulare und in Briefform. Kündigungsschreiben per Email, FAX oder Telefon sind ausdrücklich nicht wirksam. Über den telefonischen Kontakt können allerdings notwendige Formulare angefordert werden. Möchten Sie Ihr Depot kündigen, dann ist Ihnen der Rücktritt aus dem Vertrag über die von Bank oder Broker bereitgestellten Formulare anzuraten. Dort werden Sie direkt nach allen notwendigen Angaben gefragt und laufen keine Gefahr, notwendige Daten zu vergessen. Diese Variante ist prinzipiell am einfachsten und bedeutet für Sie den geringsten Aufwand.
Kündigung des Depots per Brief
Inhaltsverzeichnis
Möchten Sie nicht auf die Bereitstellung der notwendigen Formulare per Post warten können Sie Ihre Kündigung selbst verfassen und einen eigenen Brief an Ihre Bank oder Ihren Broker aufsetzen. In einem Schreiben zum Kündigen Ihres Depots müssen generelle Angaben wie Name und Geburtsdatum des Depotinhabers genannt sein. Darüber hinaus ist die Depotkontonummer zu nennen. Bestehen Verrechnungskonten oder Unterkonten, die direkt mit dem Wertpapierdepot zusammenhängen sind auch diese Kontonummern ausdrücklich zu nennen. Wird ein Aktiendepot gekündigt sind auch diese Konten betroffen.
Für den Fall, dass sich im Depot keine Aktien befinden genügt die Angabe einer Bankverbindung zugunsten welcher das verbliebene Guthaben übertragen werden soll. Bei Restsaldi in einer fremden Währung muss innerhalb des Kündigungsschreibens festgehalten werden, ob und in welcher Währung diese übertragen werden sollen.
Kündigung bei Wertpapierbestand
Sind noch Aktien im Depot muss aus dem Kündigungsschreiben ersichtlich sein, auf welches Depot die verbliebenen Wertpapiere übertragen werden sollen. Hierzu sind Depotkontonummer und depotführende Bank erforderlich. Die Depotübertragung ist für gewöhnlich kostenfrei. Sollen bestehende Wertpapierbestände nicht übertragen, sondern verkauft werden muss dies der Bank ebenfalls mitgeteilt werden. In einer Anlage zum Kündigungsschreiben sind Verkaufsaufträge für die Wertpapiere aufzulisten.
Sogenannte Depotleichen, also Wertpapiere mit praktisch keinem nennbaren Wert werden per Auftrag von der Bank ausgebucht. Für dieses Vorgehen wird abhängig von der depotführenden Bank eine Gebühr fällig. Aktuell liegt diese bei etwa 20 Euro pro Wertpapier.
Das ist bei der Kündigung zu beachten
Nach dem deutschen Rechtssystem ist es jederzeit möglich, ein Aktiendepot zu kündigen. Abhängig vom Broker ist die Kündigungsfrist, also der Zeitraum, nach welchem ein Rücktritt aus dem Vertrag möglich ist. Ob eine Kündigungsfrist besteht ist am einfachsten in den Vertragsbedingungen nachzulesen. Auch die Angaben auf der Internetpräsenz des Brokers können weiterhelfen.