Legitimationsprüfung als sinnvolle Pflicht bei allen Bankgeschäften

LegitimationsprüfungWer in Deutschland oder in Europa ein Konto eröffnen möchte, kommt nicht daran vorbei: Einer Identifikation der eigenen Person. Denn ein Konto muss zwingend einer Person oder auch einer bestimmten Institution, wie einem Unternehmen oder einem Verein zugeordnet sein, um alle Zahlungsströme, die über dieses Konto laufen, dieser Person, bzw. einer juristischen Person zuordnen zu können. Eine juristische Person stellt dabei eine Institution wie einen Verein oder ein Unternehmen dar. Kreditinstitute welche ihren Kunden eine Kontoführung anbieten sind dabei per Gesetz dazu verpflichtet, bei der kontoführenden Person, also vom sogenannten Verfügungsberechtigten, persönliche Angaben wie Anschrift, Name und Geburtsdatum zu ermitteln um diese Personen eindeutig identifizieren können. Daneben werden normalerweise auch der Geburtsort und die Staatsangehörigkeit erfasst. Wer bei seinem regionalen Bankinstitut schon mal ein Konto eröffnet hat, wird sicher wissen, dass dies zwingend mit der Vorlage eines persönlichen Dokumentes verbunden ist. Normalerweise werden zu diesem Zweck der Personalausweis und der Reisepass benutzt. Bei Kindern bedarf es, neben der Zustimmung der Eltern und deren Personaldokumenten zusätzlich der Geburtsurkunde der Kinder um auch deren Identität zweifelsfrei nachzuweisen. Im Falle der erwähnten juristischen Personen geschieht der Nachweise deren tatsächlicher Existenz in der Regel durch die Vorlage eines beglaubigten Handels- bzw. Vereinsregisterauszuges. Auch für Anleger gilt logischerweise die Pflicht zur Legitimation, wenn sie für den Handel mit Wertpapieren an der Börse ein Depot eröffnen wollen. Daneben gilt diese Pflicht zu Identifikation auch bei der Eröffnung von Schließfächern zur Aufbewahrung von Wertgegenständen. Im folgenden Beitrag soll ausführlich auf Hintergründe und Besonderheiten dieses festen Bestandteils aller Bankgeschäfte eingegangen werden.

Gesetzlicher Hintergrund

Die Verpflichtung, sich bei Bankgeschäften bzw. bei der Eröffnung eines Kontos, eines Depots oder eines Schließfaches zu identifizieren, wird zumeist im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz genannt. Hintergrund dieses Zusammenhanges ist dabei folgender: Nur wenn zweifelsfall jeder Geldstrom einer Person bzw. einer Institution zugeordnet werden kann, können Straftaten im Sinne des Geldwäschegesetztes, also die Verschleierung der tatsächlichen Herkunft von Geldströmen verhindert oder zumindest verfolgt werden. Indirekt dient diese Vorgehensweise aber auch den Kunden der Kreditinstitute selber. Ohne eine solche eindeutige Identifizierung der Person ist es nämlich leicht möglich, Bankkonten einzurichten, die auf einer falschen, bzw. nicht existierenden Identität beruhen. Wäre eine Identifizierung nicht nötig, könnte man sich vereinfacht dargestellt, im Telefonbuch eine Adresse beschaffen und die notwendigen Daten ermitteln um damit ein Konto bzw. ein Depot zu eröffnen. Würden dann zulasten dieses Kontos Schulden angehäuft, etwa in dem Bestellungen über dieses Konto in Auftrag gegeben werden, müsste die entsprechende Person, deren Identität für die fingierte Eröffnung missbräuchlich eingesetzt wurde, für den Schaden gerade stehen, bzw. der Bank gegenüber nachweisen, nichts mit dieser Kontoeröffnung zu tun zu haben. Im Falle einer völlig fiktiven Person würde der Bank vermutlich schnell auffallen, dass es die tatsächliche Person nicht gibt, dass sie in keinem Einwohnermelderegister geführt wird.

GefahrDieselbe Gefahr droht bei der Eröffnung eines Wertpapierdepots. Auch wenn Depots im Grunde nicht überzogen werden können und sich die Broker in der Regel mit entsprechenden Sicherheitsforderungen gegenüber ihren Kunden gegen Verluste aus spekulativen Geschäften absichern, besteht auch hier eine erhebliche Missbrauchsgefahr. Mit Hilfe einer falschen Identität könnte Händler etwa in betrügerischer Absicht Depots eröffnen und über diese dann besonders spekulative Geschäfte abwickeln ohne im Verlustfall für das entsprechende Risiko gerade stehen zu müssen. Gehen die gewagten Spekulationen auf, können die Gewinne eingestrichen werden. Im entgegengesetzten Fall, wenn nämlich massive Verluste zu Buche stehen, tauchen die falschen Inhaber einfach ab und können nicht mehr ausfindig gemacht werden. Den Schaden hätte in diesem Fall erneut der tatsächliche, aber völlig ahnungslose Inhaber, mit dessen Identität das Depot eröffnet worden ist. In Zeiten des Internets dürften die entsprechenden Informationen über einzelnen Personen nicht besonders schwer zu beschaffen sein.

Wie diese Beispiele zeigen, ist ein sicheres Identifikationsverfahren deshalb auch im Interesse des Kunden, um persönlichen finanziellen Schaden oder zumindest damit verbundenen Ärger auszuschließen. Abgesehen davon, dass man bei einer Eröffnung ohnehin nicht um diese Identifizierung herumkommt, sollten die hier geschilderten Gefahren die Akzeptanz für dieses möglicherweise als etwas bürokratisch und lästig empfundenen Verfahrens erhöhen.

Denn neben der Verhinderung von Betrug und Abzocke und kriminellen Machenschaften ist die Feststellung der Identität in den meisten Fällen auch schnell erledigt. Zudem sollte das Verfahren in jedem Fall für den Kunden kostenlos sein, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung der Bank handelt. Der Vorgang selber und was dabei zu beachten ist, soll im folgenden Abschnitt dargestellt werden.

Postident und andere Verfahren

Im klassischen Fall wird die Identifikation direkt vor Ort in der Bankfiliale vorgenommen. Der oder die Kunden legen ihre Dokumente dem Bankangestellten vor, dieser prüft die Echtheit und überträgt die Daten in das System der Bank. Normalerweise sollte dieser Vorgang ausreichen, auch für spätere Aktivitäten vorzusorgen. Zumeist wird aber aus Sicherheitsgründen auch bei einer weiteren Eröffnung eines zweiten Kontos oder eben eines Aktiendepots erneut die Vorlage eines Ausweises und die Übermittlung der persönlichen Daten verlangt. Das gleiche gilt übrigens auch bei Kreditgeschäften. Selbst bei einer einfachen Verlängerung eines Kreditvertrages werden die Kunden erneut in die Filiale gebeten, um ihre Ausweisdokumente vorzuzeigen.

AusweisMittlerweile sind die Zeiten jedoch vorbei, in denen die Banken die Kundenbeziehungen und die Geschäftsvorgänge allein über ihre Filialen abwickeln. Während auch klassische Banken ihre Kundenbeziehungen mehr und mehr über das Internet abwickeln, gibt es mittlerweile auch viele Institute, die über gar kein Filialnetz mehr verfügen und allein über das Internet kommunizieren. Das gleiche gilt für Online Broker, welche außer einer Internetplattform und möglicherweise einer Telefon Hotline über keinerlei Kanäle verfügen, über die sie mit ihren Kunden in Kontakt treten können. Gerade die Pflicht zur Identifikation hat diese Institute vor neue Herausforderung gestellt. Wenn eine klassische persönliche Identitätsprüfung vor Ort nicht durchgeführt werden kann, gibt es in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer unpersönlichen Identitätsprüfung. Das klassische Instrument hierfür lautet Postidentverfahren. Daneben sieht der Gesetzgeber noch einige weitere Möglichkeiten des unpersönlichen Identitätsnachweises vor. Eine davon stellt in Deutschland der neu entwickelte und bereits im Umlauf befindliche elektronische Personalausweis dar. Ähnlich wie bei einer Bank-Chipkarte gilt dieser Personalausweis ausschließlich in Verbindung mit einer PIN Nummer. Zur vollständigen Identifikation bedarf es zudem eines Lesegerätes sowie einer entsprechenden App, über die Daten geprüft und übermittelt werden. Da dieser elektronische Ausweis jedoch bei weitem nicht so weit verbreitet ist, wie der klassische Personalausweis, bzw. der Reisepass und auch die entsprechende Technik bisher nur sehr sporadisch Verbreitung gefunden hat, wird ein Großteil der Kunden auf das sogenannte Postident Verfahren zurückgreifen müssen. Daneben besteht auch die Möglichkeit die Identifikation über einen speziellen Videochat vorzunehmen. Dabei kann das etwas zeitaufwändigere Verfahren über den Postweg umgangen werden.

Alles was der Kunde für das Postidentverfahren benötigt ist zunächst der Zugang zur nächstgelegenen Postfiliale sowie ein gültiges Ausweisdokument. Zusätzlich benötigt er auch noch das entsprechende Formular des Institutes, in dessen Auftrag die Identifikation durchgeführt werden soll. Direktbanken und Onlinebroker, welche dieses Verfahren ihren Kunden anbieten, haben dabei einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Post abgeschlossen. Bevor der Kunde also den Weg zur Postfiliale antritt, braucht der das entsprechende Formular seines Instituts. Dieses kann er sich postalisch zuschicken lassen. Für eilige ist es in den meisten Fällen natürlich genauso gut möglich, sich die erforderlichen Unterlagen von der Homepage des entsprechenden Instituts herunterzuladen, auszudrucken und auszufüllen.

Zum konkreten Ablauf des Postidentverfahrens

Vor Ort in der Postfiliale wird die eigentliche Identifikation durch einen dazu berechtigten Postmitarbeiter vorgenommen. Sowohl der Postmitarbeiter also auch der Kunde quittieren mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der im Formular gemachten Angaben. Danach wird dieses Dokument an die betreffende Bank verschickt. In einigen Fällen wird die Legitimationsprüfung auch erst nach dem Zugang der kompletten Unterlagen beim Kunden verlangt und nicht schon vor der Eröffnung. Dies hat allerdings den Nachteil, dass sich der Zeitpunkt, zu dem auf das Konto zugegriffen werden kann, noch einmal etwas verzögern kann, da für einen Zugriff durch den Kunden die Identifikation zwingend und rechtskonform abgeschlossen sein muss.

PostidentZu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch noch, dass das Postidentverfahren für den Kunden vollständig kostenlos abgewickelt wird. In der Regel weiß die Post über eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem entsprechenden Institut Bescheid. In einigen Fällen bekommt der Kunden von der Bank zunächst jedoch einen Gutschein übersandt, den er bei der Post vorlegen kann. Grundsätzlich empfiehlt es sich, sicherheitshalber eine Kopie von den entsprechenden Unterlagen anzufertigen, um im Zweifelsfall später den Vorgang nachweisen zu können.

Erwähnenswert ist drüber hinaus, dass von der Post mehrere Verfahren zu Identifikation angeboten werden. Für den Fall, dass aus Gründen eine körperlichen Beeinträchtigung oder wegen anderer Ursachen die Bankfiliale nicht oder nur unter Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, wird die Möglichkeit angeboten, die Identifizierung durch die Übergabe der personalisierten Dokumente abzuwickeln Dies wird dann durch einen Boten vor Ort übernommen.

Elektronische Übermittlung der Ausweiskopie als Sonderfall

Immer wieder gibt es auch Anbieter, die für eine Identifizierung lediglich eine Kopie des entsprechenden Personaldokuments verlangen. Die eigentliche Prüfung der Identität erfolgt dann durch das Institut über eine entsprechende Datenbank. Rechtlich gesehen bewegen sich diese Institute mindestens in einer Grauzone. Vom Gesetzgeber aus sind sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, die Identität zweifelsfrei nachzuweisen. Kommt es hierbei im Ernstfall zu Problemen oder Unstimmigkeiten, liegt die Beweislasst bei der Bank bzw. dem Broker. Gleichwohl ist offensichtlich, dass dieses Verfahren alles andere als wasserdicht sein dürfte. Denn bereits mit einem gestohlenen Ausweisdokument könnte ein Betrüger eine entsprechende Identität vortäuschen und nach oben beschriebenem Muster vorgehen. Noch gefährlicher wird es, wenn das Dokument nur vorübergehend gestohlen, oder auch nur „geliehen“ wird und der eigentliche Inhaber vom zwischenzeitlichen Verlust nichts mitbekommt. Wie im Ernstfall die Gerichte entscheiden, ist dabei offen. Grundsätzlich sollte die Beweislast aber bei dem jeweiligen Institut liegen. Allerdings trifft den Besitzer des Ausweisdokumentes eine umfassende Sorgfaltspflicht.

Weitere Vorsichtsmaßmahnen

VorsichtGrundsätzlich sind in diesem Zusammenhang einige weitere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Zunächst ist es wichtig, dass im Falle des Verlustes eines Ausweisdokumentes schnell gehandelt werden sollte. Der Verlust sollte also sofort bei den zuständigen Behörden angezeigt werden. Dies gilt gerade bei einem Verlust im Ausland, wo man sich unbedingt und unmittelbar mit der zuständigen Botschaft in Verbindung setzten sollte. Mit einer entsprechenden Meldung ist der Ausweis zwar immer noch im Umlauf, wird allerdings als gestohlen registriert, was bei einer entsprechenden Prüfung durch das Institut, bei dem der Ausweis eingereicht wird, auffallen sollte. Grundsätzlich sollten weiterhin nicht nur aus diesem Grunde Ausweisdokumente niemals auch nur vorübergehend weitergegeben werden. Problematisch ist auch der Umgang mit Kopien von Ausweisdokumenten, da diese auch ohne Umstände weitergereicht werden können und Missbrauchsversuchen Tür und Tor öffnen. Man sollte sich also immer genau überlege, aus welchem Grunde eine Ausweiskopie verlangt wird und ob der Adressat der Kopie als sicher und vertrauenswürdig angesehen werden kann. Im Zweifelsfall beinhaltet das hier beschriebene Postidentverfahren ein deutlich höheres Sicherheitsniveau und ist daher unbedingt zu bevorzugen.

Fazit – Postident als einfache und praktische Möglichkeit zur Identifikation für Online Broker und Direktbanken

Auch wenn sich in Bezug den verpflichtenden Legitimationsvorgang einige weitere Aspekte ergeben, ist das Grundprinzip sehr simpel und unkompliziert umzusetzen. Mit dem sogenannten Postidentverfahren steht zudem ein einfaches und schnelles Verfahren zur Verfügung. Außerdem fallen für den Kunden, der ein Konto oder ein Depot eröffnet, keinerlei zusätzliche Kosten an, sieht man vom Aufwand ab, zur Postfiliale zu gelangen. Dass mit diesem überschaubaren Aufwand, der ohnehin verpflichtend durchgeführt werden muss, grundsätzlich dazu beigetragen wird, größeren Schaden zu verhindern, sollte als zusätzliche Motivation zur Teilnahme an diesem Verfahren wirken. Wichtig ist darüber hinaus ein verantwortungsvoller Umgang mit den eigenen Ausweisdokumenten. Diese sollten niemals sorglos weitergegeben werden. Auch sollte man sich genau überlegen, wem man eine Kopie seines Ausweises zusendet. Von entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen profitieren am Ende neben den Banken und Brokern schließlich auch die Kunden und die Anleger.

Back to top Open Sidebar