Der Online Broker der Sparkasse (kurz S Broker) bietet allen Neukunden, die sich bis zum 30. Juni 2016 für ein Depot entscheiden ein Orderguthaben in Höhe von 300 Euro. Um diese 300 Euro tatsächlich zu bekommen ist es wichtig, sich von Anfang an auch die Unterlagen des Brokers bei der Depoteröffnung durchzulesen. Es ist notwendig, dass in jedem Fall der Referenzcode „Aktion300“ auf den Unterlagen eingetragen ist, damit die 300 Euro Aktion genutzt werden kann.
Wie funktioniert die 300 Euro Orderguthaben Aktion bei S Broker?
Um in den Genuss der 300 Euro Orderguthaben zu kommen ist es erforderlich, in den vergangenen 6 Monaten kein Kunde bei S Broker gewesen zu sein. Nachdem über das Internet das Depot beantragt wurde, müssen die Unterlagen ausgedruckt werden. Hier ist zwingend auf den bereits erwähnten Code „Aktion 300“ zu achten.
Unmittelbar nachdem das Depot bei S Broker eröffnet wurde, kann das Orderguthaben für 6 Monate lang genutzt werden. Im Anschluss fallen Gebühren für die Orders an, die über das S Broker Konto getätigt werden. Ebenfalls fallen Gebühren an, wenn die 300 Euro Orderguthaben verbraucht wurden.
Die Orderguthaben Aktion ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, außer mit dem Freundschaftswerbungen Programm von S Broker. So genannte „Start Depots“ können nicht an der Aktion teilnehmen.
Die derzeitige Aktion gilt bis zum 30. Juni 2016. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt das Depot bei S Broker eröffnet werde muss, um an der Aktion teilnehmen zu dürfen.
Wie kann ich als S Broker Neukunden meinen Guthabenstand abrufen?
Es ist möglich, online zu prüfen, wie viel vom Guthaben noch zur Verfügung steht. Das Orderguthaben wird im Transaktionsbereich unter dem Reiter „Sicherheit & Service“ angezeigt. Es ist anzumerken, dass das Orderguthaben nicht ausgezahlt werden kann und nach 6 Monaten das restliche Guthaben verfällt.
Das Orderguthaben kann nicht für so genannte Käufe aus einem CFD Konto verwendet werden. Es wird bei Transaktionen auf die Orderprovision angerechnet. Der Handel über Fonds sowie KAGs, Sparpläne oder aber auch Auszahlungspläne ist von der Verrechnung mit dem Orderguthaben ausgenommen.
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Autor: Piet Felten, 18.05.2016